Beschwerde-Handbuch
Wie man in Deutschland Medien herausfordert. Kenne deine Rechte. Gegen Misinformation und Verzerrung.
An welche Standards müssen sich die Medien halten?
Verleger und Rundfunkanstalten sind verpflichtet, sicherzustellen, dass ihre Inhalte den Standards entsprechen, die aus dem Pressekodex, dem Medienstaatsvertrag und dem Grundgesetz hervorgehen.
Die Nichteinhaltung dieser Standards kann zu einer Rüge, einer formellen Berichtigung oder Geldstrafen führen.
Was sind die am häufigsten verletzten Richtlinien in Bezug auf Bias?
Grundgesetz
Artikel 5 (1): Freiheit der Meinungsäußerung, der Presse und des Rundfunks
Medienstaatsvertrag
§ 6 (3): Vorgabe für ausgewogene und objektive Berichterstattung
Pressekodex
§ 1: Wahrhaftigkeit und Wahrung der Menschenwürde
§ 2: Sorgfalt
Die Öffentlichkeit kann den Verlag oder die Rundfunkanstalt eines Mediums kontaktieren und verlangen, dass der Artikel korrigiert wird. Bei schwerwiegenderen Verstößen kann auch eine Entschuldigung gefordert werden.
Gleichzeitig kann sich die Öffentlichkeit an die zuständigen Aufsichtsbehörden oder -gremien wenden.
Die unabhängige Presse unterliegt dem Presserat, einem selbstaufer-legten Aufsichtsrat, der nicht mit dem Staat verbunden ist und deshalb begrenzte Befugnisse hat. Beschwerden beim Presserat können innerhalb eines Jahres nach dem Veröffentlichungsdatum eingereicht werden.
Für öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten wie ARD, ZDF und Tagesschau werden Beschwerden intern bearbeitet, wobei eine Frist von drei Monaten ab Veröffentlichung des Berichts gilt.
Private TV- und Radiosender werden von den Landesmedienanstalten, den Aufsichtsbehörden der einzelnen Bundesländer, überwacht, die auch für die Bearbeitung von Beschwerden zuständig sind.
Beschwerdekampagnen von Accountable Media haben schon über 20.000 Beschwerden bei Medien in Großbritannien und den USA eingereicht und erfolgreich Korrekturen gefordert. Wir schließen uns ihnen nun an und reichen Beschwerden bei deutschen Medien ein.
Beschwerden und deine Privatsphäre
Was passiert mit deinen persönlichen Daten, wenn Du eine Beschwerde bei den Medien einreichst?
Beschwerde an die Redaktion:
Wenn du dich direkt bei einer Redaktion selbst beschwerst, erhält der Sender oder die Zeitung den Namen und die Emailadresse, die du angibst.
Beschwerde beim Presserat:
Reichst du eine Beschwerde beim Deutschen Presserat ein, so verlangt der Presserat, dass du nicht nur deinen Namen angibst, sondern auch deinen Wohnort und deine Emailadresse, und er gibt diese Informationen an das Medienhaus deiner Beschwerde weiter. Der Presserat bearbeitet keine anonymen Beschwerden.
De facto heißt das: wenn du dich z.B. über die BILD Zeitung beschwerst und den Presserat zu einer Untersuchung eines Verstoß’ gegen den Pressekodex aufforderst, erhält BILD alle deine persönlichen Informationen.
Sei vorsichtig mit deinen persönlichen Informationen
Deshalb empfehlen wir denjenigen mit einem unsicheren Status, den Schutz eurer Daten an vorderste Stelle zu stellen. Zum Beispiel, indem ihr eine sichere Emailadresse nur für Beschwerden einrichtet oder zumindest Beschwerden beim Presserat vermeidet.
Es gibt aber auch andere Wege ohne diese Risiken, die Medien zur Verantwortung zu ziehen. Zum Beispiel, indem du uns hilfst, Fälle von verzerrter Berichterstattung zu dokumentieren.
Schick uns Artikel für die Datenbank:
Wir wollen besonders Menschen mit Visumprivilegien und weißen Privilegien dazu ermutigen, euch für die Beschwerden einzusetzen, da eure Stimmen unverhältnismäßig mehr Einfluss haben und ihr weniger Risiken eingeht, wenn ihr euch persönlich für eine bessere Berichterstattung einsetzt.
Reiche jetzt deine Beschwerde ein & zieh Medien zur Verantwortung!







